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ANERKENNUNG VON BERUFSABSCHLÜSSEN UND BILDUNGSABSCHLÜSSEN IN DEUTSCHLAND

Die Anerkennung (Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen) ist das Verfahren, bei dem im Ausland erworbene Schul-, Berufs- oder Hochschulabschlüsse von den zuständigen deutschen Behörden geprüft und mit den deutschen Ausbildungs- und Berufsstandards verglichen werden. Durch die Anerkennung können Ihre Qualifikationen offiziell anerkannt werden und Ihnen den Zugang zu zahlreichen Berufen in Deutschland ermöglichen.

ANERKENNUNG VON BERUFSABSCHLÜSSEN UND BILDUNGSABSCHLÜSSEN IN DEUTSCHLAND

Was ist die Anerkennung?

Die Anerkennung (Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen) ist das Verfahren, bei dem im Ausland erworbene Schul-, Berufs- oder Hochschulabschlüsse von den zuständigen deutschen Behörden geprüft und mit den deutschen Ausbildungs- und Berufsstandards verglichen werden.

Durch die Anerkennung können Ihre Qualifikationen offiziell anerkannt werden und Ihnen den Zugang zu zahlreichen Berufen in Deutschland ermöglichen.


Wer benötigt eine Anerkennung?

Ob eine Anerkennung erforderlich ist, hängt von Ihrem Beruf und Ihrer geplanten Tätigkeit in Deutschland ab.

In der Regel benötigen folgende Personen eine Anerkennung:

  • Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen

  • Absolventinnen und Absolventen einer Berufsfachschule

  • Absolventinnen und Absolventen eines Associate- oder Bachelorstudiums

  • Personen mit einem Gesellenbrief gemäß Artikel 16 des türkischen Berufsbildungsgesetzes


Beispiele für Berufe, in denen eine Anerkennung erforderlich oder besonders wichtig ist

  • Ärztin / Arzt

  • Zahnärztin / Zahnarzt

  • Apothekerin / Apotheker

  • Pflegefachfrau / Pflegefachmann

  • Hebamme

  • Physiotherapeutin / Physiotherapeut

  • Lehrerin / Lehrer

  • Elektrotechniker/in

  • Elektriker/in

  • Mechatroniker/in

  • Industrietechniker/in

  • CNC-Fachkraft

  • Schweißer/in

  • Koch / Köchin (bei einigen Bewerbungen von Vorteil)

  • Kraftfahrzeugtechniker/in

  • Maschinentechniker/in

Bei einigen Berufen ist eine Anerkennung zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird jedoch häufig vom Arbeitgeber verlangt.


Wo wird die Anerkennung beantragt?

Welche Stelle für Ihren Antrag zuständig ist, richtet sich nach Ihrem Beruf.

Zu den wichtigsten Anerkennungsstellen gehören:

  • IHK FOSA (Industrie- und Handelskammer)

  • HWK (Handwerkskammer)

  • ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen)

  • Gesundheitsbehörden und zuständige Landesbehörden (z. B. für Ärztinnen und Ärzte, Pflegefachkräfte, Apotheker oder Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten)

  • Landesministerien für Bildung (Lehrkräfte)

  • Weitere zuständige Berufskammern und öffentliche Behörden


Wie läuft das Anerkennungsverfahren ab?

  1. Prüfung des Berufs und der Qualifikation

  2. Ermittlung der zuständigen Anerkennungsstelle

  3. Vorbereitung und Übersetzung der erforderlichen Unterlagen

  4. Einreichung des Anerkennungsantrags

  5. Prüfung der Unterlagen durch die zuständige Behörde

  6. Gegebenenfalls Anforderung weiterer Unterlagen

  7. Vergleich der Qualifikation mit den deutschen Standards

  8. Erteilung des Anerkennungsbescheids


Mögliche Ergebnisse der Anerkennung

Vollständige Anerkennung

Ihre Qualifikation entspricht den deutschen Anforderungen und Sie können Ihren Beruf in Deutschland ausüben.

Teilweise Anerkennung

Es wurden Unterschiede festgestellt. In diesem Fall können Anpassungsqualifizierungen, Praktika oder Kenntnisprüfungen erforderlich sein.

Keine Anerkennung

Wenn die Unterlagen nicht ausreichend sind oder erhebliche Unterschiede zu den deutschen Anforderungen bestehen, kann der Antrag abgelehnt werden.


Dauer des Anerkennungsverfahrens

Die Bearbeitungszeit hängt von Beruf und Einzelfall ab.

Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer beträgt:

  • ca. 2 bis 6 Monate

Bei fehlenden Unterlagen oder zusätzlichen Prüfungen kann sich das Verfahren verlängern.


Unsere Leistungen als ASUR Auslandsberatung

Wir begleiten Sie professionell während des gesamten Anerkennungsverfahrens.

Unsere Dienstleistungen umfassen:

  • Ermittlung der zuständigen Anerkennungsstelle

  • Prüfung und Kontrolle Ihrer Unterlagen

  • Professionelle Übersetzungen ins Deutsche und Englische

  • Vorbereitung der vollständigen Antragsunterlagen

  • Einreichung bei der zuständigen Anerkennungsstelle

  • Laufende Begleitung des Verfahrens

  • Unterstützung bei behördlichen Schreiben und Nachforderungen

Jeder Beruf und jeder Antrag ist individuell. Deshalb analysieren wir Ihre persönliche Situation sorgfältig und entwickeln gemeinsam mit Ihnen den passenden Weg für ein erfolgreiches Anerkennungsverfahren in Deutschland.