Was ist die Anerkennung?
Die Anerkennung (Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen) ist das Verfahren, bei dem im Ausland erworbene Schul-, Berufs- oder Hochschulabschlüsse von den zuständigen deutschen Behörden geprüft und mit den deutschen Ausbildungs- und Berufsstandards verglichen werden.
Durch die Anerkennung können Ihre Qualifikationen offiziell anerkannt werden und Ihnen den Zugang zu zahlreichen Berufen in Deutschland ermöglichen.
Wer benötigt eine Anerkennung?
Ob eine Anerkennung erforderlich ist, hängt von Ihrem Beruf und Ihrer geplanten Tätigkeit in Deutschland ab.
In der Regel benötigen folgende Personen eine Anerkennung:
Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen
Absolventinnen und Absolventen einer Berufsfachschule
Absolventinnen und Absolventen eines Associate- oder Bachelorstudiums
Personen mit einem Gesellenbrief gemäß Artikel 16 des türkischen Berufsbildungsgesetzes
Beispiele für Berufe, in denen eine Anerkennung erforderlich oder besonders wichtig ist
Ärztin / Arzt
Zahnärztin / Zahnarzt
Apothekerin / Apotheker
Pflegefachfrau / Pflegefachmann
Hebamme
Physiotherapeutin / Physiotherapeut
Lehrerin / Lehrer
Elektrotechniker/in
Elektriker/in
Mechatroniker/in
Industrietechniker/in
CNC-Fachkraft
Schweißer/in
Koch / Köchin (bei einigen Bewerbungen von Vorteil)
Kraftfahrzeugtechniker/in
Maschinentechniker/in
Bei einigen Berufen ist eine Anerkennung zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird jedoch häufig vom Arbeitgeber verlangt.
Wo wird die Anerkennung beantragt?
Welche Stelle für Ihren Antrag zuständig ist, richtet sich nach Ihrem Beruf.
Zu den wichtigsten Anerkennungsstellen gehören:
IHK FOSA (Industrie- und Handelskammer)
HWK (Handwerkskammer)
ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen)
Gesundheitsbehörden und zuständige Landesbehörden (z. B. für Ärztinnen und Ärzte, Pflegefachkräfte, Apotheker oder Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten)
Landesministerien für Bildung (Lehrkräfte)
Weitere zuständige Berufskammern und öffentliche Behörden
Wie läuft das Anerkennungsverfahren ab?
Prüfung des Berufs und der Qualifikation
Ermittlung der zuständigen Anerkennungsstelle
Vorbereitung und Übersetzung der erforderlichen Unterlagen
Einreichung des Anerkennungsantrags
Prüfung der Unterlagen durch die zuständige Behörde
Gegebenenfalls Anforderung weiterer Unterlagen
Vergleich der Qualifikation mit den deutschen Standards
Erteilung des Anerkennungsbescheids
Mögliche Ergebnisse der Anerkennung
Vollständige Anerkennung
Ihre Qualifikation entspricht den deutschen Anforderungen und Sie können Ihren Beruf in Deutschland ausüben.
Teilweise Anerkennung
Es wurden Unterschiede festgestellt. In diesem Fall können Anpassungsqualifizierungen, Praktika oder Kenntnisprüfungen erforderlich sein.
Keine Anerkennung
Wenn die Unterlagen nicht ausreichend sind oder erhebliche Unterschiede zu den deutschen Anforderungen bestehen, kann der Antrag abgelehnt werden.
Dauer des Anerkennungsverfahrens
Die Bearbeitungszeit hängt von Beruf und Einzelfall ab.
Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer beträgt:
ca. 2 bis 6 Monate
Bei fehlenden Unterlagen oder zusätzlichen Prüfungen kann sich das Verfahren verlängern.
Unsere Leistungen als ASUR Auslandsberatung
Wir begleiten Sie professionell während des gesamten Anerkennungsverfahrens.
Unsere Dienstleistungen umfassen:
Ermittlung der zuständigen Anerkennungsstelle
Prüfung und Kontrolle Ihrer Unterlagen
Professionelle Übersetzungen ins Deutsche und Englische
Vorbereitung der vollständigen Antragsunterlagen
Einreichung bei der zuständigen Anerkennungsstelle
Laufende Begleitung des Verfahrens
Unterstützung bei behördlichen Schreiben und Nachforderungen
Jeder Beruf und jeder Antrag ist individuell. Deshalb analysieren wir Ihre persönliche Situation sorgfältig und entwickeln gemeinsam mit Ihnen den passenden Weg für ein erfolgreiches Anerkennungsverfahren in Deutschland.
