Das Visum zur Familienzusammenführung in Deutschland ist das Visum, das Staatsangehörige der Republik Türkei, die in der Türkei leben, beantragen müssen, um zu ihren in Deutschland lebenden Ehepartnern zu ziehen. Das Visum zur Familienzusammenführung in Deutschland fällt unter die Kategorie der nationalen Visa (Typ D). Anträge für diese Art von Langzeitvisa (über 90 Tage) sind direkt beim deutschen Konsulat oder bei der deutschen Botschaft zu stellen. Bei der Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung müssen die von den Behörden der Bundesrepublik Deutschland festgelegten Unterlagen vorgelegt werden. Die Liste der erforderlichen Unterlagen wird auf den Websites der Konsulate regelmäßig aktualisiert. Die erforderlichen Unterlagen variieren je nach Ihrem konkreten Fall. Das Wichtigste, worauf Sie bei diesen Unterlagen achten müssen, ist, dass sie aktuell datiert und eigenhändig unterschrieben sind. In einigen Fällen haben die Beamten des deutschen Konsulats das Recht, zusätzlich zu den von Ihnen vorzulegenden Unterlagen weitere Dokumente anzufordern. Die aktuelle Liste der erforderlichen Unterlagen für das deutsche Familienzusammenführungsvisum sowie weitere Informationen zum Verfahren erhalten Sie von unseren Experten der Abteilung „Deutschland“ des Visumzentrums.
Mit April 2026 gab es eine wesentliche Änderung beim Antragsverfahren für das Familienzusammenführungsvisum. Solange unsere Unterlagen nicht vollständig sind, können wir keinen Termin beantragen. Diese wichtige Änderung macht das Verfahren im Vergleich zum bisherigen Antragsverfahren sowohl schwieriger als auch länger, sofern die Unterlagen nicht ordnungsgemäß sind. Genau an dieser Stelle stehen wir Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihre Anträge ordnungsgemäß bearbeitet werden. Wir begleiten Sie stets – sowohl während des Antragsverfahrens als auch bei der Bereitstellung korrekter Informationen und beim Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse.
Das wichtigste Dokument für das Visum zur Familienzusammenführung in Deutschland ist das Deutsch-Sprachzertifikat der Stufe A1.
Die deutschen Konsulate akzeptieren ausschließlich Sprachzertifikate von ÖSD und Goethe-Institut. Andere Zertifikate werden nicht anerkannt. Fragen Sie bei der Wahl eines Deutschkurses unbedingt nach, wo die Prüfung stattfindet, und bestehen Sie auf einer klaren Antwort.
Das für die Familienzusammenführung in Deutschland erforderliche A1-Zertifikat
Das A1-Prüfungszertifikat, das Sie bei Ihren Anträgen auf Familienzusammenführung in Deutschland vorlegen müssen, belegt, dass Sie über Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Wenn Sie im Besitz eines A1-Zertifikats sind, können Sie einfache Alltagsgespräche verstehen und darauf antworten, sofern diese langsam und verständlich geführt werden. Wenn Ihre Deutschkenntnisse dem Niveau des A1-Zertifikats entsprechen, sollten Sie eine Tätigkeit auf diesem Niveau ausüben; Orte, an denen fließend Deutsch gesprochen wird, sind für Sie nicht von Vorteil. Die Prüfung zum Erwerb des A1-Zertifikats besteht aus mehreren Teilen und ist einfach, sodass sie für Sie keine große Herausforderung darstellt, wenn Sie an einem Kurs teilgenommen haben. Wenn Sie noch keine Deutschkenntnisse haben und gerade erst anfangen, Deutsch zu lernen, empfehlen wir Ihnen, an Kursen teilzunehmen; andernfalls ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie die Prüfung bestehen, sehr gering. Die A1-Prüfung besteht aus vier Teilen.
1. Lesen (lesen),
2. Schreiben (schreiben),
3. Hören (hören),
4. Sprechen (sprechen).
Um das A1-Zertifikat zu erhalten, müssen Sie in diesen Teilen ausreichend Punkte erzielen und die Prüfung bestehen. Im Abschnitt „Lesen“ (lesen) werden Sie gebeten, einen Text zu lesen und die dazugehörigen Fragen zu beantworten. Im Abschnitt „Schreiben“ (schreiben) werden Sie gebeten, einen Brief, ein Formular oder einen Antrag zu einem vorgegebenen Thema zu verfassen. Im Abschnitt „Hören“ (hören) werden Ihnen ein oder mehrere Dialoge vorgespielt, und Sie werden gebeten, die dazugehörigen Fragen zu beantworten. Der Teil „Sprechen“ besteht aus mehreren Phasen. Sie sollen sich vorstellen, die genannten Wörter wiedergeben und anhand von Bildern einen Dialog führen. Bei den A1-Prüfungen können die Kursverantwortlichen Änderungen vornehmen. Ausführliche Informationen zur A1-Prüfung finden Sie auf den offiziellen Webseiten des Goethe-Instituts oder der ÖSD; Sie können sich auch direkt an diese wenden.
